Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, gegebenenfalls haben Sie es noch gar nicht mitbekommen: am 20. Juni gedenken die Deutschen fortan jedes Jahr der, wie das Bundesministerium des Inneren schreibt, „weltweiten Opfer von Flucht und Vertreibung und insbesondere der deutschen Vertriebenen“. Weiter erklärt die deutsche Bundesregierung, dass sie mit diesem Datum an den Weltflüchtlingstag der Vereinten Nationen anknüpfen und das Flüchtlingsgedenken um das Schicksal der Vertriebenen erweitern will.
Im Sinne eines aufgeklärten Geschichtsrevisionismus erwähnen die Verantwortlichen natürlich den Holocaust, wenn sie ihn auch nicht so benennen. Der 2. Weltkrieg ist laut BMI sehr wohl von Deutschland ausgegangen und die Juden landeten am Ende im Vernichtungslager. Aber, wieder Zitat: „Auch Millionen Deutsche mussten schließlich aufgrund von Flucht, Vertreibung, Zwangsumsiedlung und Deportation ihre angestammte Heimat verlassen.“
Und während wir in der Redaktion noch darüber nachdachten, wie wir dieses offensichtliche geschichtliche Patt gebührend begehen könnten, fiel uns ein interessantes Büchlein aus dem Verbrecher Verlag in die Hände, das uns dabei half, die generelle Funktion derartiger Gedenktage zu verstehen und uns gleichzeitig davor bewahrte, uns weiter mit diesem, nennen wir es vorsichtig: eigenwilligen deutschen Geschichtsverständnis auseinandersetzen zu müssen.
In dem empfehlenswerten Band „Umkämpfte Vergangenheiten – Die Kultur der Erinnerung im postjugoslawischen Raum“ schreibt der Regensburger Professor für Geschichte Südost- und Osteuropas, Ulf Brunnbauer, im Vorwort:
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