Die heutige Sendung behandelt die abrupteste der finalen staatlichen Sanktionen: die Todesstrafe.
Die kontroverse Diskussion, die seit Jahren aus unterschiedlichster Motivation über dieses Thema geführt wird, vermittelt gewollt oder ungewollt leicht den Eindruck, das staatliche Strafsystem jenseits der Exekution sei eine legitime und humane Angelegenheit. Mit Sicherheit ist sie Ausdruck absoluter staatlicher Macht und der Delinquent wird sowohl von Gegnern als auch Befürwortern mit Empathie bedacht angesichts vermeintlich erlangter Vergeltung.
„Aber“, gibt Foucault in seinem 1974 erschienenen Text „Die zwei Toten Pompidous“ zu bedenken, „die Guillotine ist in Wahrheit nichts als der sichtbare Gipfel, die rote und schwarze Spitze der hohen Pyramide. Das gesamte Strafsystem ist im Grunde auf den Tod hin ausgerichtet und wird von ihm regiert. Ein Urteilsspruch entscheidet nicht, wie man glaubt, über Gefängnis oder Tod; sondern wenn er das Gefängnis vorschreibt, dann fügt er als Möglichkeit hinzu: den Tod. Das Gefängnis ist keine Alternative zum Tod, es bringt den Tod mit sich. Ein und derselbe rote Faden durchläuft diese ganze Strafinstitution, die angeblich das Gesetz anwendet, es tatsächlich jedoch suspendiert: hinter den Toren des Gefängnisses regieren die Willkür, die Drohung, die Erpressung, die Schläge. Gegen die Gewalt des Gefängnispersonals haben die Verurteilten nichts mehr als ihre Körper, um sich zu verteidigen, und nur noch ihre Körper zu verteidigen. Um Leben oder Tod, nicht um ‚Besserung‘, geht es in den Gefängnissen.“
Ohne die drastischste Form staatlicher Sanktion damit relativieren zu wollen, ist die Debatte um die Todesstrafe nicht gelöst vom Gedanken staatlicher Strafen zu führen.
Nr 93 – Todesstrafe
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